Teilnahmebedingungen
1. VERANSTALTER UND GELTUNGSBEREICH
1.1 Veranstalterin des WM-Tippspiels 2026 einschließlich des damit verbundenen Gewinnspiels (nachfolgend zusammenfassend „Tippspiel") ist die 6PM GmbH, Mainzer Landstr. 33, 60329 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 116594, vertreten durch die Geschäftsführer Achraf Ait Bouzalim und Christian Ogait (nachfolgend „Veranstalterin" oder „6PM").
1.2 Für die technische Umsetzung des Tippspiels setzt die Veranstalterin einen externen Dienstleister ein. Für sämtliche Fragen, Ansprüche und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Tippspiel ist ausschließlich die Veranstalterin zuständig.
1.3 Die Teilnahme am Tippspiel setzt die Einwilligung in den Erhalt des Newsletters der Veranstalterin voraus. Mit der Registrierung und Teilnahme am Tippspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die zugehörigen Datenschutzhinweise ausdrücklich an und willigt in den Erhalt des Newsletters ein.
1.4 Das Tippspiel steht in keiner Verbindung zur FIFA, deren offiziellen Partnern oder Sponsoren und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
1.5 Das Tippspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, TikTok, Facebook oder sonstigen Social-Media-Plattformen. Anfragen sind ausschließlich an die Veranstalterin zu richten.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MINDESTALTER
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Registrierung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2.2 Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Jede natürliche Person darf nur einmal am Tippspiel teilnehmen. Die Nutzung mehrerer Konten durch dieselbe Person ist unzulässig und berechtigt die Veranstalterin zum Ausschluss sämtlicher betroffener Konten.
2.3 Mitarbeiter der 6PM GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Tippspiel ausgeschlossen.
2.4 Die Teilnahme am Tippspiel ist kostenlos. Es ist kein Geldeinsatz für die Tippabgabe oder die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Ein Kauf von Waren oder Dienstleistungen der Veranstalterin ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
2.5 Mit der Registrierung bestätigt der Teilnehmer, dass er das erforderliche Mindestalter erreicht hat und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Teilnehmer bestätigt ferner, dass die von ihm angegebenen Daten - insbesondere Name und E-Mail-Adresse - vollständig und wahrheitsgemäß sind.
3. ALTERS- UND WOHNSITZVERIFIKATION
3.1 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Alter und den Wohnsitz eines Teilnehmers jederzeit zu überprüfen, insbesondere im Gewinnfall. Die Veranstalterin kann zu diesem Zweck die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) in Kopie oder als Scan verlangen.
3.2 Kommt der Teilnehmer einer Verifikationsaufforderung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung nach, ist die Veranstalterin berechtigt, den Gewinnanspruch für verfallen zu erklären und den betreffenden Gewinn an einen Ersatzgewinner zu vergeben oder anderweitig zu verwenden.
3.3 Stellt sich heraus, dass ein Teilnehmer bei der Registrierung falsche Angaben zu seinem Alter oder Wohnsitz gemacht hat und das Mindestalter von 16 Jahren tatsächlich nicht erreicht oder keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Tippspiel auszuschließen, bereits zugesagte Gewinne zurückzufordern und bereits übersandte Gewinne zurückzuverlangen.
3.4 Bei berechtigten Zweifeln an der Identität, dem Alter oder dem Wohnsitz eines Teilnehmers - etwa aufgrund widersprüchlicher Angaben oder Auffälligkeiten bei der Registrierung - kann die Veranstalterin die Teilnahme bis zur Klärung aussetzen, ohne dass dem Teilnehmer hieraus Ansprüche entstehen.
4. MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER
4.1 Teilnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet, jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (nachfolgend „minderjährige Teilnehmer"), können am Tippspiel teilnehmen.
4.2 Für die Annahme bestimmter hochwertiger Gewinne - insbesondere Uhren ab einem Wert von 1.000 EUR, Fahrzeuge (Auto, Vespa, E-Bike mit Zulassungspflicht), Reisen oder Gewinne, die mit Folgekosten oder sonstigen Verpflichtungen verbunden sein können - ist die schriftliche Einwilligung eines Personensorgeberechtigten erforderlich. Die Veranstalterin wird den minderjährigen Gewinner hierüber gesondert informieren und ei-ne angemessene Frist zur Vorlage der Zustimmung setzen.
4.3 Wird die erforderliche Einwilligung des Personensorgeberechtigten nicht innerhalb von 21 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Veranstalterin in Textform (E-Mail oder Schreiben) nachgewiesen, ist die Veranstalterin berechtigt, (a) dem minderjährigen Ge-winner einen gleichwertigen Ersatzgewinn anzubieten, für dessen Annahme keine Elternzustimmung erforderlich ist, oder (b) den Gewinn an einen Ersatzgewinner zu vergeben. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
4.4 Die Veranstalterin behält sich ferner das Recht vor, bei minderjährigen Gewinnern bestimmte Gewinne von vornherein durch einen altersgerechten Ersatzgewinn nach billigem Ermessen der Veranstalterin zu ersetzen, sofern die Aushändigung des ursprünglichen Gewinns aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (insbesondere aufgrund von Altersbeschränkungen bei Events, fehlendem Führerschein, erforderlicher Volljährigkeit für Reisen) nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
4.5 Für minderjährige Gewinner gelten im Einzelnen folgende Sonderbeschränkungen: (a) Gewinne in Form von Fahrzeugen (Auto, Vespa, E-Bike mit Zulassungspflicht) können erst nach Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis und mit schriftlicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten übergeben werden; (b) Reisegewinne sind für minderjährige Teilnehmer nur bei Begleitung durch eine volljährige, von den Personensorgeberechtigten bevollmächtigte Person einlösbar; eine elterliche Reisevollmacht ist vorzulegen; (c) Events und Festivaltickets, deren Altersfreigabe ab 18 Jahren besteht, können von minderjährigen Gewinnern nicht genutzt werden und werden durch einen Ersatzgewinn gemäß § 4.4 ersetzt.
5. FALSCHE ANGABEN UND AUSSCHLUSS
5.1 Bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Teilnehmers bei der Registrierung oder im Rahmen der Gewinnabwicklung - insbesondere hinsichtlich Alter, Name, Wohnsitz oder E-Mail-Adresse - ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung vom Tippspiel auszuschließen.
5.2 Bereits zugesagte oder ausgehändigte Gewinne können bei nachträglichem Bekannt-werden falscher Angaben zurückgefordert werden. Der Teilnehmer ist zur Herausgabe des Gewinns oder zur Erstattung des Werts des Gewinns verpflichtet, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist.
5.3 Die Veranstalterin ist ferner zum Ausschluss berechtigt bei: (a) Manipulation oder Verdacht auf Manipulation der Spielergebnisse, des Punktestands oder der Registrierung; (b) Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen; (c) unsachgemäßer oder missbräuchlicher Nutzung des Tippspiels; (d) der Verbreitung oder Darstellung rassistischer, pornografischer, obszöner, beleidigender oder für Minderjährige ungeeigneter Inhalte im Zusammenhang mit dem Tippspiel.
5.4 Die Veranstalterin behält sich vor, bei Teilnehmern, die aufgrund falscher Altersangaben einen Gewinn erhalten haben, der Minderjährigen aus rechtlichen Gründen nicht zu-steht, den Gewinn nach eigener Wahl zu stornieren, einen Ersatzgewinn nach billigem Ermessen zu bestimmen oder den Gewinn an einen Ersatzgewinner zu vergeben.
6. DURCHFÜHRUNG DES TIPPSPIELS UND GEWINNERMITTLUNG
6.1 Das Tippspiel bezieht sich auf die Spiele der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026. Der Teilnehmer kann bis zum offiziellen Anpfiff der jeweiligen Partie seinen Tipp abgeben. Ein Tipp ist nur gültig, wenn für beide Mannschaften eine Torzahl eingetragen ist. Gewertet wird das Endergebnis einschließlich Verlängerung und Elfmeterschießen.
6.2 Die Punktevergabe erfolgt nach den auf der Tippspiel-Website veröffentlichten Spielregeln. Für eine richtige Tendenz gibt es zwei Punkte, für eine richtige Tordifferenz vier Punkte und für ein exaktes Ergebnis sechs Punkte. Die Veranstalterin behält sich vor, die Spielregeln im Einzelfall anzupassen, insbesondere bei ausgefallenen oder verschobenen Spielen.
6.3 Die Gewinnermittlung erfolgt nach Rangliste (Gesamtpunktzahl nach dem letzten Spiel des Turniers). Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Einzelheiten der Gewinnstruktur ergeben sich aus § 7 dieser Teilnahmebedingungen.
6.4 Die Veranstalterin behält sich vor, Punktestände manuell zu korrigieren, sofern technische Fehler, Manipulationen oder nachträglich geänderte Spielergebnisse dies erfordern.
7. GEWINNE
7.1 Die Gewinne werden nach Platzierung in der Endrangliste vergeben. Die Gewinnstruktur umfasst im Einzelnen:
- Platz 1: 5.000 EUR Bargeld, eine hochwertige Uhr (Rolex oder vergleichbar), signierte WM-Schuhe und 2 VIP-Festivaltickets;
- Platz 2: 2.500 EUR Bargeld, ein Fahrzeug (Vespa), ein signiertes Trikot und 2 VIP-Festivaltickets;
- Platz 3: 1.000 EUR Bargeld, ein Rimowa Cabin Koffer, ein MacBook und 2 VIP-Festivaltickets;
- Plätze 4-5: je 1.000 EUR Store Credit, ein iPhone 17 Pro, Apple AirPods Max und 2 Festivaltickets;
- Plätze 6-10: je 500 EUR Store Credit, Apple AirPods und 2 Festivaltickets;
- Plätze 11-25: je 250 EUR Store Credit und 2 Festivaltickets;
- Plätze 26-50: je 100 EUR Store Credit und 2 Festivaltickets.
7.2 Zusätzlich zu den ranglistenbasierten Gewinnen können Extra- und Zufallsgewinne unter allen Teilnehmern verlost werden, die mindestens einen gültigen Tipp abgegeben haben. Diese Zusatzverlosung erfolgt unabhängig von der Platzierung in der Rangliste nach dem Zufallsprinzip. Die Verlosung findet nach Ende des Tippspiels statt; der genaue Zeitpunkt wird den Teilnehmern per E-Mail oder auf der Tippspiel-Website mitgeteilt. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein dokumentiertes Zufallsverfahren. Im Rahmen der Extra- und Zufallsgewinne sind derzeit insbesondere folgende Gewinne vorgesehen: 10x Event-Tickets (Reezy, Zackavelli, bangerfabrique oder Levin Liam, Stadt nach Wahl), 5x Icon League Dauerkarte, 5x2 Fußballtickets (Teams nach Verfügbarkeit), 3x Nike Gutscheine (je 250 EUR), 10x 500 EUR Store Credit sowie 100x 100 EUR Store Credit. Die Veranstalterin behält sich vor, Art, Anzahl und Umfang der Extra- und Zufallsgewinne jederzeit nach freiem Ermessen zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren, ohne dass es einer Anpassung dieser Teilnahmebedingungen bedarf. Die Entscheidung über die Durchführung einer solchen Bonus-Verlosung sowie über Art und Anzahl der zusätzlichen Gewinne liegt im freien Ermessen der Veranstalterin. Eine Bonus-Verlosung wird den Teilnehmern rechtzeitig vor Durchführung auf der Tippspiel-Website oder per E-Mail angekündigt, wobei die wesentlichen Teilnahmebedingungen und die Art der Gewinnermittlung mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Durchführung einer Bonus-Verlosung besteht nicht.
7.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, einen ausgelobten Gewinn durch einen gleichwertigen oder nach billigem Ermessen vergleichbaren Gewinn zu ersetzen, wenn der ausgelobte Gewinn nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Ausführung (insbesondere hinsichtlich Modell, Farbe, Größe oder Ausstattung) verfügbar, vergriffen oder aus sonstigen Gründen nicht lieferbar ist. Die endgültige Auswahl der konkreten Produktvariante (z. B. genaues Modell, Farbe, Größe) liegt im billigen Ermessen der Veranstalterin und richtet sich nach Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Gewinnabwicklung.
7.4 Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sachgewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
7.5 Folgekosten, die durch die Annahme eines Gewinns entstehen (insbesondere Kfz-Steuer, Versicherung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Steuern, Anreise zu Events), trägt der Gewinner selbst, sofern in der Gewinnbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
7.6 Gewinne in Form von Gutscheinen unterliegen den Einlösebedingungen des jeweiligen Gutscheinausstellers. Die Veranstalterin haftet nicht für die Einlösbarkeit, sofern der Gutscheinaussteller seine Leistung nicht erbringt, insbesondere bei dessen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz.
8. VERFÜGBARKEITSVORBEHALT BEI TICKETS UND EVENTS
8.1 Bei Gewinnen in Form von Tickets (Festivaltickets, Fußballtickets, Konzerttickets, Dauerkarten, oder vergleichbaren Veranstaltungszugängen) besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Event, einen bestimmten Veranstaltungsort, ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Ticket-Kategorie oder ein bestimmtes Team bzw. eine bestimmte Spielpaarung. Die Veranstalterin bietet dem Gewinner eine Vorauswahl an verfügbaren Optionen an; die endgültige Zuteilung erfolgt nach Verfügbarkeit.
8.2 Sofern Tickets zu dem ausgelobten Event zum Zeitpunkt der Gewinnabwicklung nicht oder nicht in ausreichender Anzahl verfügbar sind, ist die Veranstalterin berechtigt, dem Gewinner nach eigener Wahl ein Ticket für ein vergleichbares Event oder einen gleich-wertigen Ersatzgewinn anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf ein konkretes Ticket, einen konkreten Platz oder eine konkrete Kategorie besteht nicht.
8.3 Die Veranstalterin vermittelt bei Ticket-Gewinnen ausschließlich den Ticketzugang. Die Durchführung der Veranstaltung liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Veranstalters. Bei Absage, Verlegung oder wesentlicher Änderung der Veranstaltung durch den Drittveranstalter bestehen gegenüber der Veranstalterin keine Ansprüche auf Schadensersatz, Erstattung oder Ersatz.
8.4 Bei Events mit Altersbeschränkung (z. B. ab 18 Jahren) hat der Gewinner selbst sicher-zustellen, dass er die jeweilige Altersvoraussetzung erfüllt. Kann der Gewinner die Altersvoraussetzung nicht erfüllen, findet § 4.4 entsprechende Anwendung.
9. GEWINNBENACHRICHTIGUNG UND VERFALLSFRISTEN
9.1 Die Gewinner werden von der Veranstalterin per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt. Zusätzlich kann eine Bekanntgabe auf der Tipp-spiel-Website unter Angabe des Benutzernamens erfolgen. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Teilnehmer durch Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.
9.2 Sofern für die Abwicklung des Gewinns zusätzliche Daten erforderlich sind (insbesondere vollständiger Name, Postanschrift, Geburtsdatum zur Altersverifikation, bei Fahrzeugen: Führerscheinkopie), wird der Gewinner gesondert per E-Mail zur Übermittlung dieser Daten aufgefordert.
9.3 Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Absendung der Gewinnbenachrichtigung oder übermittelt er die angeforderten Daten nicht fristgerecht, verfällt der Gewinnanspruch. Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln oder den Gewinn anderweitig zu verwenden.
10. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Die Veranstalterin haftet im Zusammenhang mit dem Tippspiel und dem Gewinnspiel nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Datenverlust, Übertragungsfehler, Serverausfälle oder sonstige Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Durchführung des Tippspiels beeinträchtigen.
10.3 Die Veranstalterin haftet ferner nicht für die Erreichbarkeit der Teilnehmer über deren E-Mail-Adresse, Postanschrift oder sonstige Kontaktdaten. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmer sicherzustellen, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten korrekt sind und eingehende E-Mails der Veranstalterin nicht als Spam gefiltert werden.
10.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.5 Bei Gewinnen, die von Kooperationspartnern oder Sponsoren der Veranstalterin bereit-gestellt werden, haftet die Veranstalterin nicht für Mängel der bereitgestellten Leistungen. Ansprüche wegen Sachmängeln und Produkthaftung sind ausschließlich gegen-über dem jeweiligen Hersteller oder Leistungserbringer geltend zu machen.
11. VORZEITIGE BEENDIGUNG UND ÄNDERUNGEN
11.1 Die Veranstalterin behält sich vor, das Tippspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen Gründen (insbesondere Sicherheitsmängel, Malware, Manipulationen) oder aus rechtlichen Gründen eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
11.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung werden nach Möglichkeit die bis dahin auf Grundlage ordnungsgemäßer Tipps erzielten Punktestände herangezogen, um Gewinner zu ermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
11.3 Sofern eine vorzeitige Beendigung oder Beeinträchtigung des Tippspiels durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von diesem Teilnehmer den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
11.4 Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird sie die Teilnehmer per E-Mail oder über die Tippspiel-Website informieren.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Gewinnzusage, soweit der Ausschluss des Rechtswegs gesetzlich unzulässig wäre.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.